Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht

Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht

Das Schadenersatzrecht regelt, vereinfacht gesagt, wann ein Geschädigter ein bei ihm eingetretener Schaden von jemandem anderen beanspruchen kann.

Dabei stellen sich in der juristischen Praxis zahlreiche, oft diffizile, Fragen, insbesondere ob jemand überhaupt und wenn ja wer und in welchem Ausmaß jemand für einen verursachten Schaden haftet und ob allenfalls eine Mitverantwortlichkeit des Geschädigten vorliegt.

Das Gewährleistungsrecht regelt die Haftung des Schuldners für Mängel (Sach- oder Rechtsmängel), welche die Leistung zum Zeitpunkt ihrer Erbringung aufweist. Dabei ist es in der Regel nicht relevant, ob der Mangel vom Schuldner verursacht und verschuldet wurde.

Wir sind auf das Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht spezialisiert, verfügen über eine langjährige Erfahrung und vertreten sie bei der Durchsetzung von Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüchen aber auch bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche.

Unsere Rechtsanwaltskanzlei mit dem Kanzleisitz in Bregenz (Vorarlberg) vertritt Fälle in ganz Österreich und berät und unterstützt sie gerne in schadenersatz- und gewährleistungsrechtlichen Angelegenheiten.

Rechtsanwalt Aberer

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