Service

Kostenlose Erstberatung

Wenden Sie sich diesbezüglich an Rechtsanwalt Mag. Christian Steurer.

Auswärtige Dienstleistungen

Insoweit erforderlich werden Dienstleistungen im Einzelfall nach vorheriger Absprache auch außerhalb der Kanzleiräumlichkeiten vorgenommen. Eine wie immer geartete Verpflichtung des Rechtsanwalts hiezu besteht jedoch nicht.

Schreiben

Beratung für Verbrechensopfer

Die Erstberatung für Verbrechensopfer ist unabhängig von der Dauer jedenfalls kostenlos.

Rechtsanwalt Aberer

✉ 6900 Bregenz, Rathausstraße 37
✆ Telefon: +43 (0)5574/580 85
◊ Telefax:  +43 (0)5574/580 85-8
@ E-Mail: rechtsanwalt@ra-aberer.at

Rechtsanwalt Steurer

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